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Fassungsvergleich zu Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an Hauptschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an Hauptschulen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.07.1993 · idF BGBl. Nr. 492/1993 Art. 1↗RIS↗
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekanntgemacht.