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Fassungsvergleich zu Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1996 · idF BGBl. Nr. 475/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften um die Fortsetzung, harmonische Weiterentwicklung und Ausweitung der bilateralen wirtschaftlichen, technischen und technologischen Zusammenarbeit bemüht sein.