Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel I.
Gegenstand dieses Abkommens ist die Wasserkraftnutzung der Saalach in jenen Strecken, in denen dieses Gewässer die Grenze zwischen beiden Staaten bildet; ausgenommen ist die Mündungsstrecke der Saalach vom Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing abwärts, deren Nutzung in Verbindung mit einer künftigen Salzachstufe der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG. vorbehalten bleibt.