Änderungen zwischen den Fassungen
Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.