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Fassungsvergleich zu Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.12.1978 · idF BGBl. Nr. 587/1978 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.