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Fassungsvergleich zu Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1978 · idF BGBl. Nr. 144/1978 Art. 1↗RIS↗
Kapitel I
Besondere Beförderungsmittel
Artikel 1
Bei der Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im internationalen Verkehr dürfen Beförderungsmittel nur dann als „Beförderungsmittel mit Wärmedämmung”, als „Beförderungsmittel mit Kältespeicher”, als „Beförderungsmittel mit Kältemaschine” oder als „Beförderungsmittel mit Heizanlage” bezeichnet werden, wenn sie den in Anlage 1 aufgestellten Begriffsbestimmungen und Normen entsprechen.