Änderungen zwischen den Fassungen
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die Vertragspartner werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin entwickeln und fördern.