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Fassungsvergleich zu Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.07.1979 · idF BGBl. Nr. 292/1979 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragspartner werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin entwickeln und fördern.