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Fassungsvergleich zu Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 112/1989 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes fördern und ihre Bestrebungen auf die Lösung der beide Seiten interessierenden und von ihnen als vorrangig bezeichneten Fragen konzentrieren.