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Fassungsvergleich zu Verbot der Einfuhr bestimmter Stoffe aus Nichtvertragsstaaten des Montrealer Protokolles××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot der Einfuhr bestimmter Stoffe aus Nichtvertragsstaaten des Montrealer Protokolles (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 01.02.1990 – 31.12.2018 · idF BGBl. Nr. 68/1990 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Art. 1↗RIS↗
Die Einfuhr der in der Anlage angeführten vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe aus Staaten, welche Nichtvertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 283/1989), sind, ist verboten. Dies gilt auch für Zubereitungen, die ausschließlich solche Stoffe enthalten.