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Fassungsvergleich zu Raumordnung - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung - Zusammenarbeit 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1974 · idF BGBl. Nr. 87/1974 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird eine österreichisch-deutsche Raumordnungskommission (im folgenden kurz Kommission genannt) gebildet.