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Fassungsvergleich zu Eisenbahn – Grenzübergang (Durchführung) (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahn – Grenzübergang (Durchführung) (Italien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1976 · idF BGBl. Nr. 530/1976 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßstückgut zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bahnhof der österreichischen Eisenbahnen findet das für den Binnenverkehr der österreichischen Eisenbahnen geltende Beförderungsrecht Anwendung.