Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1984 · idF BGBl. Nr. 496/1984 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen den beiden Staaten sowie im Transit über ihre Gebiete.