Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Raumordnung - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung - Zusammenarbeit 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 454/1985 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung und Raumplanung, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird von den Vertragsparteien eine österreichisch-ungarische Kommission für Raumordnung und Raumplanung (im folgenden Kommission genannt) gebildet.