Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Die A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadt Klagenfurt wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Plan-km 314,50 mit einer Anbindung an die B 92 Görtschitztal Straße, führt sodann nördlich des Flughafens Klagenfurt - Wörthersee über die Anschlußstelle Klagenfurt/Flughafen, unterfährt Terndorf und den Ehrenthalerberg in einem Tunnel, überquert sodann die Bahnlinie der ÖBB Amstetten-Tarvis und die bestehende B 83 Kärntner Straße, stellt anschließend im Bereich der Anschlußstelle Klagenfurt/Nord die Verbindung mit der gesondert verordneten neuen Trasse der B 83 Kärntner Straße her, verläuft anschließend im Bereich Lendorf und Trettnig teilweise in überdeckter Tieflage und bindet nach Durchörterung des Falkenberges im Bereich der Anschlußstelle Klagenfurt/West in die bereits unter Verkehr stehende Trasse der A 2 Süd Autobahn ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen Klagenfurt/Flughafen, Klagenfurt/Nord und Klagenfurt/West mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Klagenfurt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AB 10255/1 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Durch diese Verordnung werden die Verordnungen des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. November 1977, BGBl. Nr. 561, und vom 23. Juni 1980, BGBl. Nr. 298, aufgehoben.
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