Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Zöbern im Bereich der Gemeinde Zöbern ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Zöbern im Bereich der Gemeinde Zöbern 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.08.1990 · idF BGBl. Nr. 520/1990 Art. 1↗RIS↗
Die Anschlußstelle Zöbern der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Zöbern wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 80,10 und km 80,50 der A 2 Süd Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung mit einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Zöbern aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 2/29-89 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße