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Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von Peressigsäure - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.1990 · idF BGBl. Nr. 660/1990 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure *1) wurde mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 24. Juli 1990, Zl. A 13/27.20.71-21 (407)/177 Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 2. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 279/1987