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Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition - Widerr 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.04.1991 · idF BGBl. Nr. 215/1991 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Zündern mit Sprengkapseln für Munition; Gegenstände der Klasse 1b, Rn. 2131 5e) (BGBl. Nr. 498/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6. Februar 1991, Zl. 151.391/1-I/5/91, seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 18. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.