Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 14 Rheintal Autobahn im Bereich der Gemeinden Nüziders und Bürs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 14 Rheintal Autobahn im Bereich der Gemeinden Nüziders und Bürs 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.09.1992 · idF BGBl. Nr. 575/1992 Art. 1↗RIS↗
Der Straßenteil der A 14 Rheintal Autobahn von km 56,20 bis km 58,00 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung vom 22. Juni 1988, BGBl. Nr. 359, bestimmten – Abschnitt „Umfahrung Bludenz einschließlich ASt. Brandnertal“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 359/1988