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Fassungsvergleich zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.08.1993 · idF BGBl. Nr. 593/1993 Art. 1↗RIS↗
Die Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim wie folgt bestimmt (Umbau des Rampensystems):
Die Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 295, 385 und AB-km 295, 956 und stellt über ihre neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum Gemeindestraßennetz (Kasernenstraße) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe