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Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechn. Eigensch. - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechn. Eigensch. - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.03.1993 · idF BGBl. Nr. 216/1993 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaften als Stoffe der Klasse 1 (BGBl. Nr. 33/1992) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993