Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
1. nach Rn. 10 602 des ADR über die Erhöhung der Mengen an Peroxiden je Beförderungseinheit (BGBl. Nr. 178/1980)
2. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter organischer Peroxide (BGBl. Nr. 390/1981)
3. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Rn. 2551 in Rollsickenfässern (BGBl. Nr. 387/1978)
sind aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.