Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von Dicumylperoxid - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von Dicumylperoxid - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.02.1994 · idF BGBl. Nr. 126/1994 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1 740 l (BGBl. Nr. 317/1984) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993