Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.06.1994 · idF BGBl. Nr. 463/1994 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 ADR über die Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks mit einem durchschnittlichen Magnesiumgehalt von 42,5%, höchstens jedoch 48,0%, als Stoff der Klasse 4.3, Ziff. 1d (BGBl. Nr. 562/1991) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993