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Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von Natriumboranat in Metallgefäßen - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von Natriumboranat in Metallgefäßen - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.09.1994 · idF BGBl. Nr. 761/1994 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumboranat (Natriumborhydrid) der Klasse 4.3, Ziff. 2 b), in Metallgefäßen (Wellblechtrommeln) (BGBl. Nr. 538/1989) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993