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Fassungsvergleich zu ADR - Beförderung von nicht wasserfreiem Aluminiumchlorid - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Beförderung von nicht wasserfreiem Aluminiumchlorid - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.11.1996 · idF BGBl. Nr. 633/1996 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung von nicht wasserfreiem Aluminiumchlorid von den Transportvorschriften (BGBl. Nr. 412/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr Zl. A 13/27.20.71-21 vom 29. August 1996 seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat am 2. September 1996 diesem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.