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Fassungsvergleich zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 6 Semmering Schnellstraße – Anschlußstelle Kindberg-Schanzsattelstraße im Bereich der Stadtgemeinde Kindberg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 6 Semmering Schnellstraße – Anschlußstelle Kindberg-Schanzsattelstraße im Bereich der Stadtgemeinde Kindberg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1996 · idF BGBl. Nr. 97/1996 Art. 1↗RIS↗
Die Anschlußstelle Kindberg-Schanzsattelstraße der S 6 Semmering Schnellstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Kindberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 50,184 und km 50,662 der S 6 Semmering Schnellstraße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße L 114 Schanzsattelstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Kindberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. SO-6-44 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe