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Fassungsvergleich zu ADR - Widerruf von 3 Vereinbarungen zwischen Belgien und Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Widerruf von 3 Vereinbarungen zwischen Belgien und Österreich 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.04.1997 · idF BGBl. III Nr. 62/1997 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
1. gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 (BGBl. Nr. 312/1991),
2. nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Druckgaspackungen für Sahne und Sahneprodukte mit Distickstoffoxid (N2O) als Treibmittel (Kl. 2, Ziff. 10 a)) (BGBl. Nr. 282/1994),
3. nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan als Stoff der Ziffer 3 a) der Klasse 2 (BGBl. Nr. 579/1994),
sind auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997