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Fassungsvergleich zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.04.1998 · idF BGBl. II Nr. 125/1998 Art. 1↗RIS↗
Der bereits mit Verordnung BGBl. Nr. 595/1993 bestimmte Straßenverlauf der A 9 Pyhrn Autobahn - Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt geändert:
Die neu herzustellenden Zu- und Auffahrtsrampen C und D zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle liegen zwischen AB-km 166,276 und AB-km 166,533 und stellen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. K 221/15/D im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 595/1993, bezüglich der Rampe Ost, welche durch die Rampe C ersetzt wird, abgeändert.
Schlagworte
Zufahrtsrampe