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Fassungsvergleich zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 1 West Autobahn – Autobahnzubringer Wallersee im Bereich der Marktgemeinde Eugendorf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 1 West Autobahn – Autobahnzubringer Wallersee im Bereich der Marktgemeinde Eugendorf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.11.1998 · idF BGBl. II Nr. 392/1998 Art. 1↗RIS↗
Der Autobahnzubringer Wallersee wird von km 0,00 bis km 0,404, das ist vom südlichen Kreuzungspunkt der Abfahrtsrampe Wien-Salzburg der Anschlußstelle Wallersee im Zuge der A 1 West Autobahn bis zur Einmündung in den Kreisverkehr Eugendorf bei km 290,9 der B 1 Wiener Straße, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Eugendorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:5 000 zu ersehen.