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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1999 · idF BGBl. III Nr. 141/1999 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.