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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.08.1999 · idF BGBl. III Nr. 158/1999 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf alle an den ersuchten Staat gerichteten Ersuchen zur Vollstreckung vom Internationalen Gericht verhängter Strafen beziehen oder sich daraus ergeben.