Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ADR - Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.2 Z 31a) und 32a) - Widerruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

ADR - Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.2 Z 31a) und 32a) - Widerruf 1
Art. 1neu
in Kraft ab 10.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 174/1999 Art. 1↗RIS↗
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.2 Ziffern 31 a) und 32 a) (BGBl. Nr. 476/1993) ist durch die mit 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Änderung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
--------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 211/1998