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Fassungsvergleich zu Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.1999 · idF BGBl. II Nr. 368/1999 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.