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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 15.12.1999 · idF
BGBl. II Nr. 455/1999
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet.