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Fassungsvergleich zu Feststellung der Ausgleichstaxe für 2000××

Änderungen zwischen den Fassungen

Feststellung der Ausgleichstaxe für 2000 (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 29.01.2000 – 19.01.2001 · idF BGBl. II Nr. 24/2000 Art. 1↗RIS↗
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2000 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 2 050 Schilling.