Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 1) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.06.1982 · idF BGBl. Nr. 278/1982 Art. 1↗RIS↗
Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Im Sinne dieses Protokolls bedeutet der Ausdruck „Vertragsparteien“ die durch dieses Protokoll gebundenen Vertragsparteien des Übereinkommens über die Eintragung von Binnenschiffen.