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Fassungsvergleich zu Schutz der Unterseekabel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz der Unterseekabel 1
Art. 1neu
in Kraft ab 05.02.1937 · idF BGBl. Nr. 34/1937 Art. 1↗RIS↗
Gemäß Artikel II des Gesetzes, womit strafgesetzliche Bestimmungen in betreff der Sicherung der Unterseekabel getroffen werden, R. G. Bl. Nr. 41/1888, wird in Ergänzung der Verordnungen B. G. Bl. II Nr. 240/1934 und B. G. Bl. Nr. 240/1935 bekanntgegben, daß die Tschechoslowakische Republik und Französisch-Marokko dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten sind.