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Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 21.07.2000 · idF
BGBl. II Nr. 226/2000
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.