Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.07.2000 · idF BGBl. II Nr. 226/2000 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.