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Fassungsvergleich zu Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.08.2000 · idF BGBl. II Nr. 263/2000 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gallneukirchen errichtet.