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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
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Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 18.08.2000 · idF
BGBl. II Nr. 263/2000
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gallneukirchen errichtet.