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Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Russische Föderation)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Definitionen
(1) bezeichnet der Begriff “Fonds” den durch österreichisches Bundesgesetz (BGBl. I Nr. 74/2000 vom 8. August 2000) eingerichteten Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds).
(2) bezeichnet der Begriff “Stiftung” die von der Regierung der Russischen Föderation gegründete Stiftung “Verständigung und Aussöhnung” der Russischen Föderation.