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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.2001 · idF BGBl. III Nr. 144/2001 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.