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Norm
Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
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Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
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Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.09.2001 · idF
BGBl. II Nr. 330/2001
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.