Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.2001 · idF BGBl. II Nr. 330/2001 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.