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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.09.2001 · idF BGBl. III Nr. 200/2001 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Jedes Mitglied, für das dieses Übereinkommen in Kraft ist, verpflichtet sich, eine innerstaatliche Politik zu verfolgen, die dazu bestimmt ist, die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit sicherzustellen und das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit fortschreitend bis auf einen Stand anzuheben, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist.