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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Auflassung der Notarstelle Geras
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Art. 1
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Auflassung der Notarstelle Geras
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 24.10.2001 · idF
BGBl. II Nr. 374/2001
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 aufgelassen.