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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.12.2001 · idF BGBl. II Nr. 444/2001 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.