Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 15.12.2001 · idF
BGBl. II Nr. 444/2001
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.