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Fassungsvergleich zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000××

Änderungen zwischen den Fassungen

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.12.2001 · idF BGBl. I Nr. 141/2001 Art. 1↗RIS↗
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 wird die Genehmigung erteilt.