Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu KGG-Änderungsaufwandsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

KGG-Änderungsaufwandsverordnung (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 22.12.2001 – 31.12.2006 · idF BGBl. II Nr. 476/2001 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006 Art. 1↗RIS↗
Als dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zu ersetzender einmaliger Aufwand für die Herstellung der durch die Einführung eines Karenzgeldkontos (§ 11 Abs. 3 KGG) und eines Krankenversicherungsschutzes für aufgesparte Karenzurlaubsteile (§ 43 Abs. 2 KGG) geänderten Voraussetzungen zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes wird ein Betrag in der Höhe von 3 564 926,54 S, fällig im Dezember 2001, festgesetzt.