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Fassungsvergleich zu Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.12.2001 · idF BGBl. II Nr. 479/2001 Art. 1↗RIS↗
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.