Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Betragsgrenzen (Bund) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2002××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betragsgrenzen (Bund) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2002 (aufgehoben) 1
Art. 1aufgehoben
in Kraft 23.01.2002 – 19.08.2003 · idF BGBl. II Nr. 38/2002 Art. 1↗RIS↗
Die Betragsgrenze für das Jahr 2002 gemäß Art. 4 Abs. 5 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, für Vorhaben des Bundes, die in Höhe von 0,1 vT der Ertragsanteile aller Länder und Gemeinden gemäß dem Bundesvoranschlag 2002 festzusetzen ist, beträgt 1,361 Millionen Euro.