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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.12.1967 · idF BGBl. Nr. 382/1967 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1968 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.