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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.08.1968 · idF BGBl. Nr. 322/1968 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bludenz errichtet.